Sind Ihnen die Compliance-Risiken Ihres Unternehmens bewusst?
Kennen Sie die typischen Compliance-Risiken der Branche Ihres Unternehmens?
Das Aktiengesetz (AktG) verpflichtet Unternehmen ein umfassendes Risikomanagement zu gewährleisten. Früherkennung und Prävention von Risiken, die das Unternehmen in seinem Bestand gefährden können (§ 91 Abs. 2 AktG). So kann z.B. der Verlust eines Großkunden oder Verwerfungen am Devisenmarkt den Fortbestand eines Unternehmens in Frage stellen.
Aber auch die Konsequenzen eines Compliance-Verstoßes können Dimensionen annehmen, die ein Unternehmen in die Insolvenz treiben. Hohe Geldbußen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Kunden, die Kosten der Aufarbeitung des Compliance-Verstoßes und der Verteidigung können in Summe bestandsgefährdend wirken.
Da aus Compliance-Risiken eine Existenzgefährdung für das Unternehmen entstehen kann, ist die Geschäftsleitung eines Unternehmens verpflichtet, auch diese im Rahmen der Risikofrüherkennung und –prävention aufzugreifen. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für den Vorstand einer Aktiengesellschaft, sondern auch für die Geschäftsführung einer GmbH.
Ein Compliance-Risikomanagement zu implementieren ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung der Geschäftsleitung. Auch ist es der Schlüssel zu einem effizienten und effektiven Compliance-Managementsystem. Nur wenn Sie wissen, welchen Compliance-Risiken sich Ihr Unternehmen ausgesetzt sieht, können Sie ein wirksames präventives Compliance-Programm entwickeln, dass diese Risiken eliminiert. Und nur, wenn Ihnen die Compliance-Risiken bekannt sind, können Sie die knappen Ressourcen gezielt einsetzen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu Ihrer Enthaftung.
Prof. Dr. Andreas Kark verfügt als Jurist mit fundierter betriebswirtschaftlicher Ausbildung und langjähriger Industrieerfahrung, sowohl über das spezialisierte Compliance-Know-How, als auch über die operative Erfahrung bei der Umsetzung von Compliance-Risikomanagementprozessen und Compliance-Managementsystemen.